Unabhängige Ombudsstelle
6. Juli 2020 – Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine Gesetzesgrundlage zu unterbreiten, die eine zentrale, unabhängige Ombudsstelle für ambulante und stationäre Patientinnen und Patienten sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens als Leistungsauftrag an eine oder mehrere Organisationen vorsieht.