Nothilfekredit: Etwas Gutes für viele KMU’s
15. Dezember 2020
Neben dem Umfang der finanziellen Mitteln hat der Bundesrat auch die Vorgaben für die Anspruchsberechtigung sowie die Kriterien für die Beteiligung der Kantone definiert. Gerade diese Vorgaben gaben Anlass für viele Diskussionen: Inwieweit macht die Einschränkung auf einzelne Branchen Sinn und entspricht dem Gedanken der Gleichbehandlung? Wie hoch muss der Umsatzrückgang sein? Welche Unterstützungszahlungen wie Kurzarbeitsentschädigung o.ä. sollen im Umsatz berücksichtigt werden? In welcher Form (Darlehen oder A-fonds-perdu-Beiträge oder eine Mischform) und in welcher Höhe sollen Hilfsgelder ausgerichtet werden?
Schon bald wurde klar: Diese Vorlage kann nicht das Versprechen einlösen, „Alles für Jeden zu sein“. Aber mit dem Verpflichtungskredit kann die Grundlage geschaffen werden, «etwas Gutes für Viele» zu tun. Die Entwicklung der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass sich die Situation weiter verschärft und rasches, wirksames Handeln angezeigt ist. Anders als bei sonstigen Verpflichtungskrediten für Bauprojekte, Informatikvorhaben oder im Bildungs- und Gesundheitswesen ist bei diesem Kredit kaum klar, wohin das Geld fliessen wird. Der Regierungsrat ging in einer ersten Abschätzung von 500 bis 2’000 anspruchsberechtigten Unternehmen aus. Mit der Ausdehnung der Branchen und den zusätzlichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit dürfte sich die Anzahl erheblich vergrössern. Aus der Sicht der CVP war und ist es beim Kredit für das Härtefallprogramm wichtig, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Eine beliebige Ausdehnung auf alle Branchen wird beim gegebenen Umfang der finanziellen Mittel nicht möglich sein. Folglich braucht es griffige Kriterien, um die betroffenen Unternehmen besonders im KMU Segment zu unterstützen.
- Da von einer beachtlichen Ausfallwahrscheinlichkeit auszugehen ist, ist auf die Vermeidung von Missbräuchen zu achten. Geeignete Kontrollen sind vorzusehen.
- Die mit der Gewährung von Darlehen verbundenen Risiken müssen ernst genommen werden und dürfen nicht zu einer ausufernden Verschuldung des Kantons führen.
Mit den Abweichungen zum ursprünglichen Antrag des Regierungsrates hat eine Mehrheit der Finanzkommission die Ausgestaltung der Härtefallverordnung zweckmässig angepasst. Durch die Mischform von Darlehen und A-fond-perdu-Beiträgen stehen den Unternehmen bedarfsgerechte Möglichkeiten für Hilfsgelder zur Verfügung. Gegenüber einer reinen A-fonds-perdu-Lösung kann das Volumen der Hilfsgelder erhöht werden und das Risiko für Missbräuche lässt sich reduzieren. Mit der Begrenzung der Beträge auf total 900’000.- Franken kann eine breite Schicht von KMU’s unterstützt werden. Und für den Staat und Steuerzahler wird die finanzielle Belastung eingegrenzt und die Verschuldung des Kantons nicht auf Kosten kommender Generationen beliebig ausgedehnt. Die CVP-Fraktion stimmt dem geänderten Antrag der FIKO zu und unterstützt keinen der Minderheitsanträge.