Musikschulgesetz: Was lange währt, wird endlich gut
11. November 2019
Der Kantonsrat segnete mit grossem Mehr den konstruktiven Gegenvorschlag zur Initiative für ein neues Musikschulgesetz ab. In der heutigen Debatte war umstritten, ob Musiklehrpersonen ein anerkanntes Hochschuldiplom oder eine als gleichwertig geltende Ausbildung vorweisen müssen oder nicht. Die Qualität des Musikunterrichts hängt nachweislich von der Qualifikation der Lehrpersonen ab. Das ist im Sinne der CVP, weshalb wir die Anforderung an eine qualifizierte Ausbildung unterstützen.
Erhöht wurde zudem der Kantonsbeitrag an die anrechenbaren Betriebskosten auf 10%, bisher beteiligte sich der Kanton mit 3%. Die Gemeinden werden damit entlastet, ihr Beitrag wird auf 40% reduziert. Der Elternbeitrag darf weiterhin 50% der Kosten nicht übersteigen.
Nachdem der Gegenvorschlag nun angenommen wurde, ist davon auszugehen, dass die Initianten ihre Volksinitiative zurückziehen werden und der Gegenvorschlag automatisch in Kraft treten wird. Damit ist der Weg für das neue Musikschulgesetz frei.