Finanzhilfen wegen Coronaausfällen auch für öffentliche Kinderbetreuungs-Einrichtungen
7. Dezember 2021 – Wie die privat geführten Kitas haben auch die Institutionen der öffentlich-rechtlichen Hand während des Lockdowns hohe finanzielle Ausfälle erlitten.
Die meisten Eltern mussten ihre Kinder zu Hause betreuen und nur die Eltern mit systemrelevanten Berufen konnten ihre Kinder in die familienergänzende Betreuung bringen. So entgingen den Einrichtungen viele Elternbeiträge.
Gerade der Lockdown hat die enorme Bedeutung der ausserfamiliären Kinderbetreuung gezeigt. Denn wer hätte auf die Kinder der Pflegenden, der Ärztinnen und Ärzte aufgepasst? Das Gesundheitssystem wäre ohne die Kinderbetreuungseinrichtungen noch mehr an seine Grenzen gestossen. Da der Staat indirekt der Verursacher der Ausfälle war, erachten wir es als richtig, dass er die Kosten mitträgt und dass die öffentlich-rechtlichen Institutionen gleich wie die privaten Kitas behandelt werden.
Mit dem Gesetz über die finanzielle Unterstützung der öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen werden Gemeinden und deren Steuerzahler finanziell entlastet. Gerade diejenigen Gemeinden, welche ein gut ausgebautes Angebot an familienergänzender Betreuung haben und damit dem Bedürfnis nach Vereinbarung von Familie und Beruf Rechnung tragen, werden jetzt entsprechend entschädigt. Gemeinden wiederum, welche ihre Betreuung stark subventionieren, wie z.B. die Stadt Zürich, werden weniger an ihren Ausfall erhalten, da nur die Elternbeiträge abzüglich der Sachkosten zurückerstattet werden. Die Mitte stimmte dieser Gesetzesvorlage zu.
Im Kantonsrat wurde die Vorlage zwar angenommen, jedoch nicht deren Dringlichkeit, da diese von FDP und SVP nicht unterstützt wurde. Die Ablehnung der Dringlichkeit bedeutet nun, dass der Kanton eventuell nicht genügend Zeit haben wird, die vom Bund bereitgestellten Gelder abzuholen. Dann müsste der Kanton die gesamten Finanzhilfen selber bezahlen.