«Narrenhände verschmieren Tisch und Wände!»
17. August 2020
Wer nicht bezahlen kann, soll den Schaden durch entsprechende Arbeitseinsätze abarbeiten. Es zeigt sich aber, dass die geforderte «Strafarbeit» zum einen nicht mit Bundesrecht vereinbar ist und zum anderen auch keine abschreckende Wirkung entfalten wird. Dem Vandalismus kann also mit dieser PI kein Einhalt geboten werden. Die Gesetzesänderung würde auch nicht dazu führen, dass man der Täter vermehrt habhaft wird. Die CVP verurteilt jede Art des Vandalismus. Sie lehnt aber nach eingehender Prüfung die PI zusammen mit der grossen Mehrheit des Rates ab, denn sie ist verfassungswidrig und wirkungslos.